Arzneimittelprüfung
Dank der detaillierten Herstellungsvorschrift kann der Arzneischatz durch neue homöopathische Medikamente ständig erweitert werden. Ein Stoff, der dem erwähnten Herstellungsprozess unterworfen wurde, ist damit aber noch kein homöopathisches Heilmittel. Dazu wird er erst durch die dafür ebenfalls von Hahnemann verbindlich vorgeschriebene Arzneimittelprüfung am Gesunden. Darin besteht ein wesentlicher Unterschied zu den Ihnen bekannten Medikamenten. Diese müssen nämlich in so genannten Studien nach ebenfalls strengen Auflagen getestet werden, aber an Tieren und an Kranken.
Bei einer Arzneimittelprüfung am Gesunden wird mehreren Prüfern – Männern wie Frauen – das zu prüfende homöopathische Heilmittel in einer niedrigen Potenz gegeben. Vorher hat man bei ihnen eine homöopathische Anamnese erhoben, so dass man ihr individuelles Reaktionsmuster bereits kennt, um es später unterscheiden zu können von ihrer Reaktion auf die Arznei. In dem sich dann anschließenden sorgfältigen und aufwändigen Prozess notiert der Prüfungsleiter jedes körperliche Symptom aller Prüfer, jede bei ihnen vom Üblichen abweichende Gefühlsregung, jeden Traum, sowie jede Veränderung ihrer Gedankengängen und ihrer Erinnerungsfähigkeit usw., die die Prüfer bei sich beobachten.